Gutachten oder Kostenvoranschlag
Bist Du unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, so muß die Schadenshöhe festgestellt werden. Ab einem Schaden von 1.000,00 €, raten wir Dir unbedingt einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Falls Du keinen Gutachter kennst, helfen wir Dir. Es ist nicht ratsam, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu nehmen. In diesem Fall würde derjenige die Schadenshöhe feststellen, der auch bezahlen soll. Der Gutachter wird, wie auch der Anwalt, von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Ist der Schaden unter 1.000,00 € erstellen wir Dir gern einen kostenlosen Kostenvoranschlag, damit dieser bei der Versicherung eingereicht werden kann.